Über eine Abwesenheit ist das Sekretariat vor Unterrichtsbeginn bis 7.30 Uhr am 1. Tag zu informieren.
Geben Sie Ihrem Kind bei der Rückkehr in die Schule bitte eine handschriftliche Erklärung für die Klassenleitung mit, aus der sich die Dauer des Fernbleibens sowie der Grund dafür (z.B. Krankheit) ergeben.
Bei begründeten Zweifeln an einem Fernbleiben aus gesundheitlichen Gründen wird die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangt.