Abschlüsse an der Mittelstufe der Friedenauer Gemeinschaftsschule
In der Mittelstufe können zum Ende der 10. Klassenstufe die Berufsbildungsreife (BBR), die erweiterte Berufsbildungsreife (EBBR) oder der mittelere Schulabschluss (MSA) erworben werden. Außerdem kann der MSA+ erworben werden, der zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe berechtigt.
Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderstatus Lernen erwerben den Berufsorientierenden Abschluss (BOA) oder einen BBR gleichwertigen Abschluss.
Wichtige Termine
24.03.2025 | Präsentationsprüfung EBBR/MSA |
30.04.2025 | Deutsch (schriftliche Prüfung) BBR/BOA/EBBR/MSA |
06.05.2025 | 1. Fremdsprache (schriftlichen Prüfung) EBBR/MSA |
13.05.2025 | Mathe (schriftliche Prüfung) BBR/BOA/EBBR/MSA |
tba | Sprechfertigkeitsprüfung 1. Fremdsprache EBBR/MSA |
26.05.2025 | Deutsch Nachtermin |
28.05.2025 | 1. Fremdsprache Nachtermin |
04.06.2025 | Mathe Nachtermin |
Informationen: aktueller Prüfungsvorgang 24/25
- Prüfungsplan 24/25
- Präsentationsprüfungen EBBR/MSA 2024/25
- Vergleichende Arbeiten BBR/BOA + Schriftliche Prüfungen EBBR/MSA 2024/25
- Sprechfertigkeitsprüfung 2024/25
- Nachteilsausgleich/Notenschutz bei Prüfungen EBBR/MSA
- Nachprüfungen 2024/25
- Präsentationsprüfung BOA 2024/25
Abschlussbedingungen
Berufsbildungsreife (BBR) in der 9. Klasse
Um in der 9. Klasse die Berufsbildungsreife (BBR) zu erreichen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Erfolgreiche Teilnahme an den vergleichenden Arbeiten in Deutsch und Mathe:
- Die Arbeiten müssen mit min. einer Note 4 bestanden werden. Eine Note 5 in einem Fach kann mit min. einer Note 3 in dem anderen Fach ausgeglichen werden.
- Erfüllung der Anforderungen an die Jahrgangsnoten:
- In min. zwei der drei Kernfächer Deutsch und Mathe sowie WAT oder zweite Fremdsprache muss auf Grundniveau jeweils min. eine Note 4 erreicht werden.
- Der Notendurchschnitt aller Fächer muss auf Grundniveau min. 4,0 betragen.
Wer in der 9. Klasse die BBR erreicht, nimmt in der 10.Klasse verpflichtend an den gemeinsamen Prüfungen zur erweiterten Berufsbildungsreife (EBBR) und dem mittleren Schulabschluss (MSA) teil. Wer die BBR in der 9. Klasse nicht erreicht, rückt regulär in die 10. Klasse auf. In der 10. Klasse kann ein Antrag auf freiwillige Teilnahme am eBBR/MSA gestellt werden oder erneut die BBR angestrebt werden. Alternativ kann am Ende der 9. Klasse ein Antrag auf freiwillige Wiederholung der 9. Klasse gestellt werden.
Erweiterte Berufsbildungsreife (eBBR) und mittlerer Schulabschluss (MSA) in der 10. Klasse
Sowohl bei den Jahrgangs- als auch bei den Prüfungsnoten gelten für den MSA und die EBBR die gleichen Anforderungen. Welcher von beiden Abschlüssen erreicht wird, hängt davon ab, auf welcher Niveaustufe (Erweiterungsniveau oder Grundniveau) die jeweiligen Anforderungen erfüllt werden. Sind die Anforderungen sowohl im Jahrgangs- als auch im Prüfungsteil auf E-Niveau erfüllt, ist der MSA bestanden, ansonsten die EBBR. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
Jahrgangsnoten
Für beide Abschlüsse müssen grundsätzlich alle Jahrgangsnoten min. der Note 4 entsprechen. Insgesamt sind max. zwei Ausfallnoten möglich, die ausgeglichen werden müssen.
Dabei können folgende Szenarien eintreten:
- einmal die Note 5 ist als Leistungsausfall ohne Ausgleich zulässig
- zweimal die Note 5 erfordert in zwei anderen Fächern mindestens eine Note 3 als Ausgleich
- liegt in einem der Kernfächer (Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache) eine Note 5 zu, muss der Ausgleich auch aus einem Kernfach kommen
- eine Note 6 erfordert in zwei Fächern eine Note 2 ein Ausgleich
- eine Note 6 darf nicht in einem Kernfach (Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache) auftreten
Nicht bestanden ist der Jahrgangsteil bei
- Note 6 im Kernfach
- zweimal Note 6
- zweimal Note 5 in den Kernfächern
- bei fehlendem Ausgleich
- wenn mehr als zwei der oben beschriebenen Szenarien auf einmal eintreffen
Prüfungen
Die Prüfung findet in den Kernfächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache statt. Außerdem müssen die Schüler:innen eine Präsentationsprüfung in einem weiteren Fach ablegen.
Bei den Prüfungsnoten müssen die Schüler:innen min. eine Note 4 erreichen, um zu bestehen. Eine einzige Note 5 kann ausgeglichen werden, wenn in einem anderen Prüfungsfach mindestens eine Note 3 erzielt wird.
Der Berufsorientierende Abschluss (BOA) in der 10. Klasse
für Schüler:innen mit sonderpädagogischen Förderbedarf "Lernen"
Schüler:innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf "Lernen" erreichen den BOA am Ende der 10. Klasse. Um den BOA zu erreichen müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Erfolgreiche Teilnahme an den vergleichenden Arbeiten in Deutsch und Mathe sowie der Präsentationsprüfung:
- Alle Leistungen müssen min. mit einer Note 4 bestanden werden. Max. eine Note 5 kann mit einer Note 3 in einer anderen Prüfung ausgeglichen werden.
- Erfüllung der Anforderungen in den Jahrgangsnoten:
- Die Schüler:innen müssen min. in zwei der drei Fächer Deutsch, Mathe und Wirtschaft-Arbeit-Technik (WAT) die Note 4 erreicht haben.
- Die Schüler:innen müssen min. einen Notendurchschnitt aller Fächer von 4,0 in den Jahrgangsnoten erreichen.
Die Leistungsbewertung orientiert sich jeweils am Anforderungsniveau für Schüler:innen mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf "Lernen".
Weitere Informationen zu den Abschlussbedingungen erhalten Sie hier:
Übersicht über die Abschlüsse der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie